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Anwenden

Richtlinien und Verfahren

1.0 MISSION / VISION / WERTE

1.1 Mission Bei Sisel International beschreibt unser Name unsere Mission. „SISEL“ ist ein Akronym für Science, Innovation, Success, Energy & Longevity (Wissenschaft, Innovation, Erfolg, Energie & Langlebigkeit). Auf der Grundlage der neuesten Forschung und Technologie strebt Sisel danach, das wahre Wesen von Gesundheit und Wohlbefinden zu erforschen und alternative Produkte in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Kosmetik bereitzustellen, die Menschen dabei helfen sollen, ein gesünderes Leben zu führen. Sisel widmet seine unermüdliche Forschung in aufstrebenden Lebenswissenschaften seinen Kunden, die durch das einzigartige Vertriebsmodell die innovativen Produkte und die Botschaft von Sisel in die Welt tragen.

1.2 Vision Sisel bekennt sich zu einer Zukunft in den Bereichen Ernährung und Körperpflege, in der der menschliche Körper an erster Stelle steht. Sisel nutzt Wissenschaft und Innovation, um ein Leben zu fördern, das von Energie und Langlebigkeit geprägt ist, verbunden mit zeitlichem und persönlichem Erfolg. Sisel möchte die natürliche Fähigkeit des Körpers unterstützen, sich durch richtige Ernährung, körperliche Bewegung und die Eliminierung toxischer Inhaltsstoffe selbst zu erhalten. Sisel fördert Wellness, anstatt lediglich auf Krankheit zu reagieren.

1.3 Werte Im Namen aller unserer Stakeholder (Unternehmen, unabhängige Vertriebspartner, Geschäftspartner und Kunden) streben wir danach, Strukturen zu entwickeln, in denen alle Interessen in Einklang stehen. Wir ermutigen unsere Stakeholder, den Nutzen anderer zu berücksichtigen und das einseitige Verfolgen individueller Interessen angemessen zu mäßigen. Sisel bemüht sich, eine Kultur der Zusammenarbeit und Kooperation zu schaffen, indem weltweit bewährte Verfahren offengelegt werden, während gleichzeitig lokale Sensibilität und Respekt für einheimische Kulturen gewahrt bleiben. Wir erkennen die Einzigartigkeit unserer einzelnen Teammitglieder an, schätzen diese und würdigen ihre Beiträge. Wir verpflichten uns, die Erwartungen unserer Kunden, unabhängigen Vertriebspartner und Mitarbeiter zu verstehen und zu erfüllen. Wir unterstützen eine Kultur, die Veränderungen begrüßt und Innovation fördert, und streben danach, den menschlichen Geist zu informieren, zu erhellen, zu erheben, zu motivieren, zu begeistern und zu inspirieren. Wir streben nachhaltiges Wachstum im Einklang mit der globalen Umwelt an und bieten der Welt mit Stolz die Wellness-Lösungen von Sisel an.


2.0 EINLEITUNG

2.1 IN DIESE VEREINBARUNG EINBEZOGENE RICHTLINIEN UND PROGRAMME Diese Richtlinien und Verfahren stellen in ihrer aktuellen Fassung sowie in der jeweils nach alleinigem Ermessen von Sisel International, LLC, Sisel International AG und deren verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Sisel“ oder das „Unternehmen“) geänderten Fassung Geschäftspraktiken dar, die den besten Interessen des Unternehmens, der Partner, der unabhängigen Vertriebspartner und der bevorzugten Kunden entsprechen. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien und Verfahren kann eine Verletzung der Pflichten eines Preferred Customers aus dieser Vereinbarung darstellen. In diesen Richtlinien und Verfahren bezieht sich der Begriff „Vereinbarung“ gemeinsam auf den Antrag für Preferred Customers von Sisel, dessen Geschäftsbedingungen, diese Richtlinien und Verfahren sowie alle weiteren Dokumente oder Vereinbarungen zwischen Sisel und seinen Preferred Customers, einschließlich etwaiger Aktualisierungen. Es liegt in der Verantwortung jedes Preferred Customers, die Vereinbarung zu lesen, zu verstehen, einzuhalten und sicherzustellen, dass er oder sie mit der jeweils aktuellen Version der Vereinbarung arbeitet. Sisel kann die Vereinbarung oder Teile davon in andere Sprachen übersetzen lassen; jedoch gelten die Vereinbarung und die Beziehung zwischen den Parteien als in englischer Sprache geführt, und Englisch ist in allen Aspekten der Beziehung maßgeblich. Im Falle von Abweichungen oder Unstimmigkeiten zwischen einer Übersetzung und der englischen Version ist ausschließlich die englische Version maßgebend. Versteht ein Preferred Customer die englische Sprache nicht oder entscheidet sich dagegen, die Vereinbarung in eine für ihn oder sie verständliche Sprache übersetzen zu lassen, sollte diese Person sich nicht als Preferred Customer registrieren oder ihr Preferred-Customer-Konto kündigen.

2.2 ZWECK DER RICHTLINIEN Sisel ist ein Direktvertriebsunternehmen, das seine Produkte über unabhängige Vertriebspartner vertreibt. Um die Beziehung zwischen unabhängigen Vertriebspartnern, Preferred Customers und Sisel klar zu definieren und einen Standard für akzeptables geschäftliches Verhalten festzulegen, hat Sisel die Vereinbarung zwischen den Parteien geschaffen. Sisel ist ein globales Unternehmen, und die Gesetze zur Regelung von Geschäftsbeziehungen unterscheiden sich von Land zu Land. Wann immer möglich, strebt Sisel eine einheitliche Vorgehensweise weltweit an. Wo jedoch lokale Gesetze Änderungen oder Ausnahmen erfordern, werden diese in länderspezifischen Anhängen oder länderspezifischen Richtlinien und Verfahren festgelegt. Wenn Sie Produkte in einem Land erwerben, das lokale Änderungen erfordert, kann Ihre Vereinbarung mit Sisel entsprechend angepasst werden. Zeitweise werden Länderanhänge als Bestandteil dieser Richtlinien und Verfahren aufgenommen. Preferred Customers sind verpflichtet, alle Bedingungen der Vereinbarung einzuhalten, um mit dem Unternehmen Geschäfte zu tätigen. Zum Schutz des guten Namens und Rufs von Sisel müssen Preferred Customers außerdem alle bundesstaatlichen, staatlichen, provinziellen, territorialen und lokalen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einhalten, die ihre Beziehung zu Sisel regeln. Preferred Customers sind keine Mitarbeiter von Sisel, sondern Kunden, Verbraucher oder Käufer. Begriffe mit spezifischer Definition sind großgeschrieben; die Definitionen befinden sich am Ende dieser Richtlinien und Verfahren. Kapitel- oder Abschnittsüberschriften dienen lediglich der Übersicht und schränken die Bedingungen der Vereinbarung nicht ein und ändern sie auch nicht. Diese Richtlinien und Verfahren legen die Bedingungen, Konditionen und Richtlinien zwischen Sisel und Preferred Customers fest. Ist ein Thema in diesen Richtlinien und Verfahren nicht ausreichend geregelt oder besteht ein Widerspruch zwischen diesen Richtlinien und Verfahren und den Richtlinien und Verfahren für Vertriebspartner, so sind die Richtlinien und Verfahren für Vertriebspartner maßgeblich. Diese Richtlinien und Verfahren regeln außerdem den Schutz der geistigen Eigentumsrechte von Sisel (einschließlich der Nutzung von Marken und anderen Marketingmaterialien und immateriellen Vermögenswerten).

2.3 ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG Bundesstaatliche, staatliche, provinziell, territoriale und lokale Gesetze, Verordnungen, Regeln, Vorschriften und Geschäftspraktiken ändern sich fortlaufend. Sisel behält sich das Recht vor, die Vereinbarung, seine Geschäftspraktiken und seine Preise nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen zu ändern. Durch die Unterzeichnung oder elektronische Zustimmung zur Vereinbarung oder durch den fortgesetzten Kauf von Produkten als Preferred Customer erklärt sich der Preferred Customer damit einverstanden, alle von Sisel vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen einzuhalten. Änderungen treten nach Benachrichtigung der Preferred Customers über die Änderung der Vereinbarung in Kraft. Die Benachrichtigung erfolgt über offizielle Mitteilungen von Sisel durch Aktualisierung der Vereinbarung auf der offiziellen Website des Unternehmens. Die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung eines Preferred Customers mit Sisel durch Produktkäufe oder die Annahme von Rabatten, Angeboten, Anreizen oder Vorteilen nach einer Änderung gilt als ausdrückliche Zustimmung zu diesen Änderungen. Änderungen werden dreißig (30) Tage nach ihrer erstmaligen Bereitstellung auf der Website von Sisel oder durch eine andere Benachrichtigungsmethode wirksam.

2.4 VERZÖGERUNGEN Sisel haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn die Leistung aufgrund von Umständen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Sisel wirtschaftlich nicht praktikabel ist. Dazu zählen unter anderem Streiks, Arbeitskonflikte, Unruhen, Krieg, Feuer, Todesfälle, Terrorakte, Einschränkungen der Bezugsquellen einer Partei, Handelsbeschränkungen, Import- oder Exportbeschränkungen, Pandemien oder staatliche Anordnungen oder Verfügungen.

2.5 TRENNBARKEIT DER RICHTLINIEN UND BESTIMMUNGEN Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung in ihrer aktuellen oder geänderten Fassung aus irgendeinem Grund als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so wird lediglich der ungültige Teil dieser Bestimmung abgetrennt, während die übrigen Bedingungen und Bestimmungen in vollem Umfang wirksam bleiben und so ausgelegt werden, als wäre die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nie Bestandteil der Vereinbarung gewesen. Die Parteien vereinbaren, eine solche ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen, geschäftlichen und sonstigen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.

2.6 VERZICHT Das Unternehmen verzichtet niemals auf sein Recht, die Einhaltung der Vereinbarung sowie der anwendbaren Gesetze zu verlangen, die das Verhalten eines Preferred Customers regeln. Das Unterlassen von Sisel, ein Recht oder eine Befugnis aus der Vereinbarung auszuüben oder auf die strikte Einhaltung durch einen Preferred Customer zu bestehen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Befugnis dar. Ebenso begründet keine von den Bedingungen der Vereinbarung abweichende Übung oder Gepflogenheit der Parteien einen Verzicht auf das Recht von Sisel, die genaue Einhaltung der Vereinbarung zu verlangen. Ein Verzicht durch Sisel kann ausschließlich schriftlich durch den Chief Executive Officer des Unternehmens erfolgen. Kein anderer Mitarbeiter, Agent, Vertreter oder sonstige Person, unabhängig von Titel oder vermeintlicher Befugnis, ist berechtigt, eine Bestimmung der Vereinbarung zu verzichten, auszusetzen, zu ändern oder zu modifizieren. Ein Verzicht von Sisel auf einen bestimmten Verstoß eines Preferred Customers berührt nicht die Rechte von Sisel in Bezug auf spätere Verstöße und beeinträchtigt auch nicht die Rechte oder Pflichten anderer Preferred Customers. Eine Verzögerung oder Unterlassung von Sisel bei der Ausübung eines Rechts aufgrund eines Verstoßes beeinträchtigt nicht das Recht von Sisel, dieses oder ein späteres Recht durchzusetzen. Das Bestehen eines Anspruchs oder Klagegrundes eines Preferred Customers gegen Sisel stellt keine Verteidigung gegen die Durchsetzung einer Bestimmung der Vereinbarung durch Sisel dar.

2.7 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Soweit gesetzlich zulässig haften Sisel und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, geschäftsführenden Gesellschafter, Mitarbeiter und sonstigen Vertreter nicht für entgangenen Gewinn sowie für beiläufige, besondere, mittelbare oder exemplarische Schäden, die sich aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Leistung, Nichtleistung, Handlung oder Unterlassung des Unternehmens in Bezug auf die Geschäftsbeziehung oder sonstige Angelegenheiten zwischen einem Preferred Customer und dem Unternehmen ergeben, unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, unerlaubter Handlung, stillschweigender Verpflichtung oder Gefährdungshaftung beruhen. Darüber hinaus wird vereinbart, dass etwaige Schäden eines Preferred Customers ausdrücklich auf den Wert der ungenutzten Produkte des Unternehmens beschränkt sind, die sich im Besitz des Preferred Customers befinden, und diesen Betrag nicht überschreiten dürfen.


3.0 WERDEN EINES PREFERRED CUSTOMERS

3.1 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG ALS PREFERRED CUSTOMER Um ein Sisel Preferred Customer zu werden, muss jeder Antragsteller:

a) das gesetzliche Mindestalter der Volljährigkeit in seinem oder ihrem Land, Bundesstaat, ihrer Provinz oder sonstigen Gerichtsbarkeit des Wohnsitzes erreicht haben;

b) in einem Land wohnhaft sein, in dem Sisel Produkte verkauft, anbietet oder bewirbt;

c) einen ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Antrag sowie eine Preferred-Customer-Vereinbarung bei Sisel einreichen, die von Sisel angenommen wird. Antragsteller dürfen diese Richtlinien nicht umgehen, indem sie ein Alias, den Namen eines Familienmitglieds oder Freundes, einen fiktiven Namen oder eine Identifikationsnummer oder andere irreführende Identifikationsmittel verwenden. Wenn der Antragsteller während der Registrierung keinen Sponsor benennt, autorisiert er Sisel, seine Kontaktinformationen an einen unabhängigen Vertriebspartner weiterzugeben, der als Sponsor bestimmt wird;

d) zustimmen, dass das Unternehmen, der Sponsor und die Upline den Preferred Customer über die im Antrag angegebenen oder aktualisierten Telefonnummer(n), Faxnummer(n) und/oder E-Mail-Adresse(n) kontaktieren dürfen, und dass Sisel oder eine in seinem Auftrag handelnde Partei (z. B. ein Dritter) den Preferred Customer unter Verwendung automatisierter Technologien, einschließlich automatisierter Textnachrichten oder E-Mails (z. B. Autoresponder, automatische Wählsysteme oder aufgezeichnete Nachrichten), kontaktieren darf, auch wenn Gebühren des Netzbetreibers oder Nachrichtenkosten anfallen;

e) eine Anmeldegebühr zu entrichten, die derzeit 24,99 USD beträgt und ein kostenloses Distributor-Kit beinhaltet.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Anträge für neue Vertriebspartner oder Verlängerungsanträge (einschließlich der in Abschnitt 3.5 beschriebenen automatischen Verlängerungen) abzulehnen sowie nach eigenem Ermessen jede Vertriebsvereinbarung zu kündigen, die unter Verstoß gegen diese Bedingungen zustande gekommen ist.

a) das gesetzliche Mindestalter der Volljährigkeit in seinem oder ihrem Land, Bundesstaat, ihrer Provinz oder sonstigen Gerichtsbarkeit des Wohnsitzes erreicht haben;

b) in einem Land wohnhaft sein, in dem Sisel Produkte verkauft, anbietet oder bewirbt;

c) einen ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Antrag sowie eine Preferred-Customer-Vereinbarung bei Sisel einreichen, die von Sisel angenommen wird. Antragsteller dürfen diese Richtlinien nicht umgehen, indem sie ein Alias, den Namen eines Familienmitglieds oder Freundes, einen fiktiven Namen oder eine Identifikationsnummer oder andere irreführende Identifikationsmittel verwenden. Wenn der Antragsteller während der Registrierung keinen Sponsor benennt, autorisiert er Sisel, seine Kontaktinformationen an einen unabhängigen Vertriebspartner weiterzugeben, der als Sponsor bestimmt wird;

d) zustimmen, dass das Unternehmen, der Sponsor und die Upline den Preferred Customer über die im Antrag angegebenen oder aktualisierten Telefonnummer(n), Faxnummer(n) und/oder E-Mail-Adresse(n) kontaktieren dürfen, und dass Sisel oder eine in seinem Auftrag handelnde Partei (z. B. ein Dritter) den Preferred Customer unter Verwendung automatisierter Technologien, einschließlich automatisierter Textnachrichten oder E-Mails (z. B. Autoresponder, automatische Wählsysteme oder aufgezeichnete Nachrichten), kontaktieren darf, auch wenn Gebühren des Netzbetreibers oder Nachrichtenkosten anfallen;

e) zustimmen, dass Sisel oder eine in seinem Auftrag handelnde Partei personenbezogene Daten, einschließlich Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Postanschrift, Telefon- und Faxnummern, Verkaufsdaten, Bankinformationen und Bestellungen, sowohl in die Vereinigten Staaten als auch innerhalb der Vereinigten Staaten erheben, übertragen und speichern darf, um ein Konto zu erstellen und zu verwalten sowie Bestellungen zu ermöglichen. Der Preferred Customer erkennt an, dass diese Informationen berichtigt werden können und dass ein Widerspruch gegen die Nutzung dieser Daten zur Kündigung des Kontos führt.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Anträge neuer Preferred Customers abzulehnen sowie nach eigenem Ermessen jedes Preferred-Customer-Konto zu kündigen, das unter Verstoß gegen diese Bedingungen eingerichtet wurde.

3.2 VORTEILE FÜR PREFERRED CUSTOMERS Sobald der Antrag und die Preferred-Customer-Vereinbarung von Sisel angenommen wurden – was Sisel nach eigenem Ermessen ablehnen kann – stehen dem Preferred Customer die vollständigen Vorteile der Preferred-Customer-Vereinbarung zur Verfügung.

Diese Vorteile umfassen unter anderem das Recht:

a) Sisel-Produkte zu Preferred-Customer-Preisen zu erwerben;

b) an automatischen Lieferprogrammen (Auto-Shipments) für Sisel-Produkte teilzunehmen;

c) Anspruch auf weitere Rabatte oder Sonderaktionen zu haben, die Sisel Preferred Customers anbietet;

d) regelmäßig Sisel-Literatur sowie andere Mitteilungen von Sisel zu erhalten, einschließlich per Textnachricht (Nachrichtenkosten können anfallen); und

e) an von Sisel angebotenen Support-, Service- oder Veranstaltungsangeboten teilzunehmen (zusätzliche Gebühren können anfallen) (3.4).

3.3 VERLÄNGERUNG DES SISEL-PREFERRED-CUSTOMER-KONTOS Die Laufzeit der Preferred-Customer-Vereinbarung beträgt ein Jahr ab dem Datum der Annahme durch Sisel. Preferred Customers müssen ihre Vereinbarung jährlich verlängern, indem sie mindestens einen Produktkauf pro Jahr tätigen. Erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten kein Kauf, wird die jeweils aktuelle Laufzeit der Preferred-Customer-Vereinbarung gekündigt. Mit der Verlängerung der Preferred-Customer-Vereinbarung erklärt sich der Preferred Customer erneut mit der jeweils aktuellen Vereinbarung einverstanden und bestätigt seine Verpflichtung zu den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Richtlinien und Verfahren sowie allen weiteren Verpflichtungen von Sisel (3.5).


4.0 GESCHÄFTSBETRIEB

4.1 ALLGEMEINES Sisel Preferred Customers müssen jedes unhöfliche, täuschende, irreführende, unethische, unbefugte oder unehrliche Verhalten oder entsprechende Praktiken unterlassen. Preferred Customers ist es nicht gestattet, Marken, Markennamen, Geschäftsmodelle oder andere Inhalte geistigen Eigentums von Sisel ohne Genehmigung zu verwenden. Der Name „Sisel“ ist markenrechtlich geschützt und darf ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Sisel verwendet werden. Preferred Customers, die gegen geistige Eigentumsrechte des Unternehmens verstoßen oder sich anderweitig rechtswidrig, irreführend oder unangemessen verhalten, können Unternehmenssanktionen oder Disziplinarmaßnahmen unterliegen (ausführlicher beschrieben in Abschnitt 7.1 unten).

Preferred Customers dürfen keine Handelsnamen, Marken, Servicenamen, Dienstleistungsmarken, Produktnamen, den Firmennamen oder hiervon abgeleitete Bezeichnungen von Sisel für Internet-Domainnamen verwenden oder deren Registrierung versuchen – auch nicht in Verbindung mit Länderkennungen. Ebenso ist es Preferred Customers untersagt, Handelsnamen, Marken, Servicenamen, Dienstleistungsmarken, Produktnamen, den Firmennamen oder hiervon abgeleitete Bezeichnungen von Sisel in E-Mail-Adressen, Facebook-, Instagram-, YouTube-, Twitter- oder Snapchat-Benutzernamen, IDs, Adressen, Web-Aliasnamen, Profilen oder anderen bestehenden oder künftig entwickelten Online- oder Social-Media-Namen oder -Kennungen zu integrieren oder deren Nutzung zu versuchen. Der Preferred Customer verpflichtet sich auf Anfrage, jede unzulässige Registrierung von Firmennamen, Marken oder Dienstleistungsmarken des Unternehmens, einschließlich Domainnamen, unverzüglich und unentgeltlich auf das Unternehmen zu übertragen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

Jeder Preferred Customer oder dessen Beauftragter, der eine Domain registriert oder erwirbt, die den Namen „Sisel“ oder eine Ableitung davon (einschließlich Schreibfehlern, Länderkennungen usw.) enthält, oder eine Domain mit einem Sisel-Produktnamen oder einem vorgesehenen Produktnamen registriert, gilt als in bösem Glauben handelnd und ohne legitimes Recht oder Interesse, außer zu dem Zweck, eine identische oder verwechslungsfähig ähnliche Domain zu einem von Sisel verwendeten Namen oder einer Marke zu schaffen. Preferred Customers, die eine solche Domain registrieren oder erwerben, erklären sich damit einverstanden, sämtliche Rechte und Interessen an diesen Domains unentgeltlich auf Sisel zu übertragen. Sisel ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Domains zu erwerben und/oder zu nutzen. Erfolgt die Übertragung auf Anfrage nicht, verpflichtet sich der Preferred Customer zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe der Einreichungsgebühr gemäß der Einheitlichen Streitbeilegungsordnung (UDRP) der WIPO. Die Weigerung, eine solche Domain auf Anfrage zu übertragen, gilt als weiterer Nachweis dafür, dass die Registrierung in bösem Glauben und ohne legitimes Recht oder Interesse erfolgte. (4.1–4.26)

4.2 FALSCHE KÄUFE VERBOTEN Sogenannte „False Buying“-Praktiken sind strengstens untersagt. „False Buying“ umfasst insbesondere die betrügerische Registrierung einer natürlichen oder juristischen Person als Preferred Customer (einschließlich der Registrierung von Minderjährigen oder Personen ohne rechtliche Geschäftsfähigkeit) sowie die Registrierung oder versuchte Registrierung nicht existierender Personen oder Unternehmen („Phantome“) als Preferred Customers. Ebenso gilt die unbefugte Nutzung einer Kreditkarte durch oder im Namen eines anderen Preferred Customers als False Buying. (4.3)

4.3 UNTERNEHMEN ALS PREFERRED CUSTOMER Eine Kapitalgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC), Personengesellschaft, Stiftung (Trust) oder eine andere in Ihrer Region rechtlich anerkannte juristische Person (zusammenfassend „Unternehmenseinheit“) kann sich als Sisel Preferred Customer registrieren, indem sie Sisel ihre Gründungsurkunde, Organisationsurkunde, Gesellschaftsvereinbarung oder vergleichbare Dokumente (zusammen „Unternehmensdokumente“) zusammen mit einem ordnungsgemäß ausgefüllten Formular zur Erklärung der wirtschaftlich Berechtigten einreicht. Erfolgt die Registrierung online, müssen die Unternehmenseignungsdokumente und das Formular zur Erklärung der wirtschaftlich Berechtigten innerhalb von 30 Tagen nach der Online-Registrierung bei Sisel eingereicht werden. Werden diese Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, wird die Vereinbarung beendet. Preferred Customers sind verpflichtet, ihre Unternehmenseinheit aktuell und rechtlich aktiv zu halten und Sisel zu informieren, falls diese suspendiert, disqualifiziert, aufgehoben oder beendet wird.

Das Formular zur Erklärung der wirtschaftlich Berechtigten muss von allen Anteilseignern, Mitgliedern, Partnern oder Treuhändern unterzeichnet werden. Die Mitglieder oder Eigentümer der Unternehmenseinheit handeln gegenüber Sisel als persönliche Bürgen und haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Verbindlichkeiten oder sonstige Verpflichtungen gegenüber Sisel. (4.4)

4.4 ÄNDERUNGEN AM SISEL-PREFERRED-CUSTOMER-KONTO

4.4.1 ALLGEMEINES Jeder Preferred Customer muss Sisel unverzüglich über sämtliche Änderungen der in seinem Preferred-Customer-Antrag und der Vereinbarung enthaltenen Informationen informieren, einschließlich Änderungen des Status der Unternehmenseinheit. (4.5)

4.4.2 SPONSORENWECHSEL Zum Schutz der Integrität aller Marketingorganisationen und zur Wahrung der Arbeit der Vertriebspartner rät Sisel dringend von Sponsorenwechseln ab. Die Übertragung eines Sisel-Vertriebskontos von einem Sponsor auf einen anderen ist daher nur in seltenen Fällen zulässig. Anträge auf Sponsorenwechsel müssen schriftlich beim Sisel-Compliance-Team eingereicht werden und eine Begründung enthalten. Ein Wechsel wird nur in den folgenden zwei (2) Fällen geprüft:

1) Bei betrügerischer Anwerbung oder unethischem Sponsoring kann ein Preferred Customer beantragen, in eine andere Organisation übertragen zu werden. Alle entsprechenden Anträge werden individuell geprüft.

2) Der Preferred Customer reicht ein vollständig ausgefülltes und ordnungsgemäß unterzeichnetes Formular zum Sponsorenwechsel ein, das die schriftliche Zustimmung aller Parteien enthält, deren Einkommen durch den Wechsel betroffen ist. Kopierte oder gefaxte Unterschriften können einer zusätzlichen Überprüfung unterliegen. Alle Unterschriften müssen authentifiziert werden. Für Verwaltungs- und Datenverarbeitungskosten ist eine Gebühr von 50,00 USD zu entrichten. Die Bearbeitung kann bis zu dreißig (30) Tage ab Eingang der Unterlagen bei Sisel in Anspruch nehmen. (4.5.3)

4.4.3 KÜNDIGUNG UND NEUBEWERBUNG Ein Preferred Customer kann seine Organisation (Sponsor) rechtmäßig wechseln, indem er sein Konto freiwillig kündigt und für sechs (6) vollständige Kalendermonate inaktiv bleibt (d. h. keine Käufe von Sisel-Produkten tätigt). Nach Ablauf dieser Frist kann sich der ehemalige Preferred Customer unter einem neuen Sponsor erneut registrieren. Das bloße Unterlassen von Bestellungen oder der Ablauf eines Kontos aufgrund von Inaktivität gilt nicht automatisch als Inaktivität im Sinne dieser Regelung; auch in diesen Fällen gilt eine Wartefrist von sechs Monaten vor einer erneuten Bewerbung. (4.5.4)

4.4 UNBEFUGTE AUSSAGEN UND HANDLUNGEN Preferred Customers tragen die volle Verantwortung für sämtliche mündlichen oder schriftlichen Aussagen über Sisel-Produkte, gleich ob ausdrücklich oder stillschweigend. Aussagen oder Behauptungen, die nicht in offiziellen Unternehmensmaterialien enthalten sind – auch wenn sie von Dritten oder der Unternehmensleitung stammen – erfolgen auf eigene Verantwortung. Preferred Customers verpflichten sich, Sisel sowie dessen Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte von sämtlichen Haftungen freizustellen, einschließlich Urteilen, Geldstrafen, Ansprüchen, Rückerstattungen, Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Geschäftsverlusten, die aus solchen unbefugten Aussagen oder Handlungen resultieren. Diese Bestimmungen gelten auch nach Kündigung oder Beendigung der Vereinbarung fort. (4.6.1)

4.5 BEHÖRDLICHE UND DRITTSEITIGE GENEHMIGUNGEN ODER EMPFEHLUNGEN Staatliche oder behördliche Stellen genehmigen oder empfehlen in der Regel keine Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmen. Preferred Customers dürfen daher nicht behaupten oder andeuten, dass Sisel oder seine Produkte von einer Behörde genehmigt, empfohlen oder überprüft wurden. Drittanbieter-Zertifikate oder Empfehlungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von Sisel verwendet werden. (4.14)

4.6 IDENTIFIKATION Nach der Registrierung erhält jeder Preferred Customer eine eindeutige Identifikationsnummer, die zur Auftragserteilung und Sendungsverfolgung verwendet wird. (4.16)

4.7 UNABHÄNGIGER STATUS Preferred Customers sind unabhängige Kunden von Sisel und erwerben weder eine Franchise noch eine Geschäftsmöglichkeit. Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Agentur, Partnerschaft oder Gemeinschaftsunternehmung. Preferred Customers sind nicht befugt, das Unternehmen zu verpflichten. (4.18)

4.8 EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN Preferred Customers verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden nationalen, bundesstaatlichen, provinziellen und lokalen Gesetze und Vorschriften. (4.21.2)

4.9 MINDERJÄHRIGE UND GESCHÄFTSUNFÄHIGKEIT Minderjährige oder geschäftsunfähige Personen dürfen nicht als Preferred Customer registriert werden. (4.22)

4.10 HANDLUNGEN VON HAUSHALTSANGEHÖRIGEN Handlungen von Haushaltsangehörigen, die bei Durchführung durch den Preferred Customer einen Verstoß darstellen würden, gelten als Verstoß des Preferred Customers selbst. (4.23.1)

4.11 UMPACKEN UND NEUKENNZEICHNUNG VERBOTEN Preferred Customers dürfen Produkte oder Materialien von Sisel nicht umverpacken, neu kennzeichnen oder verändern. Zuwiderhandlungen können erhebliche strafrechtliche Folgen haben. (4.24)

4.12 ANFORDERUNG VON UNTERLAGEN Anfragen nach Kopien von Rechnungen oder Versandinformationen können mit einer Gebühr von 1,00 USD pro Seite verbunden sein. (4.25)

4.13 SPONSORING Aktive Vertriebspartner in gutem Ruf sind berechtigt, Preferred Customers zu sponsern. Bei widersprüchlichen Sponsoransprüchen gilt der zuerst eingereichte Antrag, sofern der Preferred Customer nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerspricht. (4.29)

4.14 NACHFOLGE Im Falle des Todes oder der gerichtlich festgestellten Geschäftsunfähigkeit eines Preferred Customers wird das Konto beendet. (4.31)

4.15 ALLGEMEINE FREIGABE: FOTO, AUDIO, VIDEO USW. Preferred Customers erteilen Sisel die uneingeschränkte, weltweite und zeitlich unbegrenzte Genehmigung zur Nutzung ihres Namens, Abbilds oder Bildmaterials zu Werbe- und Marketingzwecken ohne Vergütung. Diese Regelung gilt auch nach Beendigung der Vereinbarung fort. (4.33)


5.0 VERANTWORTLICHKEITEN VON BEVORZUGTEN KUNDEN

5.1 ÄNDERUNG VON ADRESSE, TELEFONNUMMER ODER E-MAIL Um eine rechtzeitige Lieferung der Produkte zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die bei Sisel hinterlegten Daten aktuell und korrekt sind. Für den Versand sind Straßenadressen erforderlich, da Paketdienstleister keine Lieferungen an Postfächer vornehmen können. Bevorzugte Kunden, die einen Umzug planen, sollten ihre neue Adresse und Telefonnummer vor dem Umzug an die Unternehmenszentrale von Sisel, zu Händen der Kundendienstabteilung, übermitteln. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Lieferung muss Sisel über alle Änderungen mindestens zwei Wochen im Voraus informiert werden. Sisel übernimmt keine Verantwortung für falsch etikettierte oder nicht zustellbare Produkte, wenn ein bevorzugter Kunde keine ausreichende Vorabbenachrichtigung gegeben hat. Ebenso werden bevorzugte Kunden gebeten, ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse beim Kundendienst stets aktuell zu halten. Bei der Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse werden bevorzugte Kunden ermutigt, dem Erhalt elektronischer Mitteilungen von Sisel zuzustimmen, die auch Werbenachrichten enthalten können. Obwohl wichtige Mitteilungen per E-Mail oder SMS versendet werden können, sind bevorzugte Kunden nicht verpflichtet, elektronische Kommunikation zu akzeptieren. Bevorzugte Kunden, die dem Erhalt elektronischer Mitteilungen zugestimmt haben, können diese Zustimmung jederzeit widerrufen, indem sie ihre Kontoeinstellungen ändern oder den Kundendienst kontaktieren. Beim Empfang von SMS können Gebühren des Mobilfunkanbieters anfallen. Bevorzugte Kunden, die ihre Daten nicht aktuell halten, sind für daraus resultierende Missverständnisse selbst verantwortlich und können mit einer Verwaltungsgebühr für die Korrektur von Fehlern belastet werden.

5.2 NICHTHERABSETZUNG Obwohl Sisel konstruktives Feedback begrüßt, dienen negative Kommentare und herabsetzende Bemerkungen von bevorzugten Kunden über das Unternehmen oder seine Produkte keinem anderen Zweck, als die Begeisterung zu mindern. Aus diesem Grund ist es bevorzugten Kunden untersagt, Sisel, seine Produkte, seine Führungskräfte oder Mitarbeiter gegenüber anderen Personen oder online herabzusetzen, zu beleidigen oder negativ zu kommentieren. Sollten bevorzugte Kunden berechtigte Anliegen oder Kommentare haben, sind diese direkt an die Unternehmenszentrale von Sisel zu richten und nicht an andere bevorzugte Kunden oder über soziale Medien zu verbreiten. (5.3)

5.3 VERTRAULICHE INFORMATIONEN Bevorzugte Kunden können Zugang zu vertraulichen Informationen von Sisel erhalten. Jeder bevorzugte Kunde erklärt sich damit einverstanden, solche vertraulichen oder geschützten Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben oder diese Informationen in irgendeiner Weise zum Nachteil von Sisel oder zu einem anderen Zweck zu verwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung fort. Die Offenlegung oder der Missbrauch geschützter oder vertraulicher Informationen kann disziplinarische Maßnahmen einschließlich der Kündigung des Kontos des bevorzugten Kunden nach sich ziehen, und bevorzugte Kunden können persönlich für jeden Missbrauch oder jede Offenlegung solcher vertraulichen Informationen haftbar gemacht werden. (5.6)


6.0 PRODUKTGARANTIEN, RÜCKSENDUNGEN USW.

6.1 PRODUKTGARANTIE Sisel bietet allen bevorzugten Kunden eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie (abzüglich Versandkosten und einer Wiedereinlagerungsgebühr von 10 %) für alle Produkte, die nicht abgelaufen und in wiederverkaufsfähigem Zustand sind. Für die 30-tägige Geld-zurück-Garantie können bestimmte Einschränkungen gelten. (8.1)

6.2 VERFAHREN FÜR ALLE PRODUKTRÜCKSENDUNGEN Die folgenden Verfahren gelten für alle Rücksendungen zur Rückerstattung, Rückkauf oder zum Umtausch: a) sämtliche Waren müssen von dem bevorzugten Kunden zurückgesendet werden, der sie bei Sisel erworben hat; b) das Produkt muss sich im Originalbehälter befinden; und c) das Produkt muss ordnungsgemäß verpackt sein, wobei die Versandkosten vom bevorzugten Kunden zu tragen sind. Bevorzugte Kunden sind für alle Produkte verantwortlich, die während des Versands verloren gehen oder beschädigt werden. Alle Rücksendungen müssen frachtfrei an Sisel versandt werden; Nachnahmesendungen werden von Sisel nicht angenommen. Sollte ein zurückgesendetes Produkt nicht beim Unternehmen eingehen, liegt es in der Verantwortung des bevorzugten Kunden, den Versand nachzuverfolgen. (8.3)

6.3 RICHTLINIE FÜR DIE RÜCKSENDUNG BESCHÄDIGTER PRODUKTE Produkte dürfen nicht verwendet werden, wenn das Manipulationssiegel gebrochen oder in irgendeiner Weise beschädigt ist oder wenn das Produkt anderweitig beeinträchtigt erscheint. Produkte, die während des Versands beschädigt wurden, sollten bei der Lieferung zurückgewiesen werden. Ist ein bevorzugter Kunde nicht in der Lage, beschädigte Produkte an das Versandunternehmen zurückzugeben, sollte er den Kundendienst von Sisel unverzüglich (innerhalb von 10 Tagen) benachrichtigen und eine Rücksendenummer (Return Merchandise Authorization, RMA) anfordern. Bei Produkten, die aufgrund eines Fehlers des Unternehmens falsch versendet wurden, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von 10 Tagen) den Kundendienst von Sisel, fordern eine Rücksendenummer an, und Sisel wird — sofern möglich — beschädigte oder falsch versandte Produkte durch neue Produkte ersetzen oder umtauschen. Ist ein Umtausch nicht möglich, erstattet Sisel den Betrag des zurückgesendeten Produkts abzüglich Versandkosten und einer Wiedereinlagerungsgebühr von 10 %, es sei denn, die Rücksendung ist auf einen Versandfehler oder einen anderen Fehler von Sisel zurückzuführen. Eine Rückerstattung oder ein Ersatz erfolgt nicht, wenn diese Bedingungen nicht vollständig erfüllt sind. (8.4)


7.0 STREITBEILEGUNG UND DISZIPLINARVERFAHREN

7.1 DISZIPLINARISCHE MASSNAHMEN Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung, diese Richtlinien und Verfahren oder jede Form von illegalem, betrügerischem, irreführendem oder unethischem Verhalten durch einen bevorzugten Kunden kann nach Ermessen von Sisel zu einer oder mehreren der folgenden Korrekturmaßnahmen führen:

a) Erteilung einer schriftlichen Verwarnung oder Abmahnung;

b) Verpflichtung des bevorzugten Kunden zur unverzüglichen Ergreifung korrigierender Maßnahmen;

f) Vorübergehende Zurückhaltung oder Aussetzung der Möglichkeit des bevorzugten Kunden, Produkte zu erwerben;

g) Unfreiwillige Beendigung der Vereinbarung des bevorzugten Kunden;

h) Jede andere Maßnahme, die ausdrücklich in einer Bestimmung dieser Vereinbarung erlaubt ist oder die Sisel für praktikabel und geeignet hält, um Schäden, die durch einen Richtlinienverstoß oder Vertragsbruch des bevorzugten Kunden entstanden sind, angemessen zu beheben. In von Sisel als angemessen erachteten Fällen kann das Unternehmen rechtliche Schritte auf Schadenersatz und/oder Unterlassung, zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen oder zu Abhilfezwecken einleiten. Diese Vereinbarung dient dem Schutz sowohl der bevorzugten Kunden als auch des Unternehmens. Bevorzugte Kunden, die diese Vereinbarung vorsätzlich umgehen, um indirekt zu erreichen, was ihnen direkt nicht gestattet ist, unterliegen denselben Disziplinarmaßnahmen, als wäre die Richtlinie unmittelbar verletzt worden. Diese Richtlinien und Verfahren begründen kein Recht für bevorzugte Kunden, diese Richtlinien direkt gegen einen anderen bevorzugten Kunden durchzusetzen. (9.1)

7.2 BESCHWERDEN UND REKLAMATIONEN Hat ein bevorzugter Kunde eine Beschwerde oder Beanstandung gegen einen Distributor oder einen anderen bevorzugten Kunden in Bezug auf eine Praxis oder ein Verhalten, sollte der beschwerdeführende bevorzugte Kunde das Problem schriftlich zusammen mit unterstützenden Informationen und Unterlagen an die Compliance-Abteilung melden. Die Compliance-Abteilung wird die Sachlage prüfen und versuchen, die Beschwerde oder Beanstandung zu klären. (9.2)

7.3 SCHIEDSVERFAHREN Jede Streitigkeit oder Forderung, die sich aus dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergibt oder damit in Zusammenhang steht, wird durch ein Schiedsverfahren beigelegt, und ein Urteil über den vom Schiedsrichter erlassenen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden in englischer Sprache geführt. Bevorzugte Kunden verzichten auf jegliches Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren oder auf gerichtliche Schritte, und jede Forderung darf nur auf individueller Basis geltend gemacht werden; Sammelklagen oder andere Formen von Verbands- oder Vertreterklagen sind ausgeschlossen. Ansprüche, die in den Vereinigten Staaten unter Sisel International, LLC entstehen, werden in Provo, Utah, verhandelt, und bevorzugte Kunden stimmen ausdrücklich zu, den Gerichtsstand nicht anzufechten. Alle Schiedsverfahren unter Sisel International AG finden in Zürich, Schweiz, statt, und bevorzugte Kunden stimmen ausdrücklich zu, den Gerichtsstand nicht anzufechten. Allen Parteien stehen die jeweiligen Auskunfts- und Offenlegungsrechte gemäß den Handelsschiedsregeln der American Arbitration Association (für Verfahren in Utah) bzw. den Swiss Rules of International Arbitration des Swiss Arbitration Centre (für Verfahren in Zürich) zu. Es wird ein einzelner Schiedsrichter bestellt, ein zugelassener Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen im Wirtschaftsrecht, vorzugsweise mit Erfahrung in der Direktvertriebsbranche, der von beiden Parteien genehmigt wird. Die obsiegende Partei hat keinen Anspruch auf Erstattung von Schiedsverfahrenskosten, einschließlich Anwalts- und Einreichungsgebühren; jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien bindend und kann erforderlichenfalls bei einem zuständigen Gericht in ein Urteil umgewandelt werden. Diese Schiedsvereinbarung gilt auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung fort. Nichts in diesen Richtlinien und Verfahren hindert Sisel daran, bei einem zuständigen Gericht Sicherungsmaßnahmen wie Arrest, einstweilige Verfügungen, vorläufige oder dauerhafte Unterlassungsverfügungen oder sonstige verfügbare Rechtsmittel zu beantragen und zu erwirken, um die Interessen von Sisel vor, während oder nach der Einleitung eines Schiedsverfahrens oder sonstigen Verfahrens oder bis zur Entscheidung oder zum Schiedsspruch zu schützen. Als Ausnahme von der Schiedspflicht kann Sisel zudem Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten des geistigen Eigentums vor einem zuständigen Gericht im Bundesstaat Utah geltend machen; maßgebliches Recht, Gerichtsstand und Zuständigkeit ist der Staat Utah. (9.4)

7.4 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND ZUSTÄNDIGKEIT Für alle Angelegenheiten mit Sisel International, LLC, die nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen, gelten die Zuständigkeit und der Gerichtsstand der Bundesgerichte im Salt Lake County oder der Staatsgerichte im Utah County, Bundesstaat Utah, sofern nicht die Gesetze des Staates, in dem ein bevorzugter Kunde seinen Wohnsitz hat, ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand oder eine andere Zuständigkeit vorschreiben. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung als im Utah County, Utah, geschlossen gilt und dass für alle sonstigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit oder aus dieser Vereinbarung das Recht des Bundesstaates Utah, Vereinigte Staaten von Amerika, Anwendung findet, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des Wohnsitzstaates des bevorzugten Kunden etwas anderes verlangen. (Nur USA) Ungeachtet des Vorstehenden können Einwohner von Louisiana ein individuelles Schiedsverfahren gegen Sisel einleiten, wobei Zuständigkeit und Gerichtsstand gemäß dem Recht des Bundesstaates Louisiana bestimmt werden. Für alle Angelegenheiten mit Sisel International AG, die nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen, gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Grundsätze sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Jede Klage ist vor einem zuständigen Gericht in Sarnen, Nidwalden, Schweiz, am Sitz der Sisel International AG, zu erheben, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften des Wohnsitzstaates oder Landes eines bevorzugten Kunden etwas anderes vorschreiben. Die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung mit Sisel International AG als in Sarnen, Nidwalden, Schweiz, geschlossen gilt und dass für alle weiteren Angelegenheiten im Zusammenhang mit oder aus dieser Vereinbarung das Recht der Schweiz Anwendung findet, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes verlangen. (9.5)

7.5 VERJÄHRUNGSFRIST FÜR ANSPRÜCHE Sisel wird keine angeblichen Verstöße gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung prüfen, die nicht innerhalb eines Jahres ab dem Datum des behaupteten Verstoßes gemeldet werden. Wird ein Verstoß nicht innerhalb dieser Einjahresfrist gemeldet, verfolgt Sisel die Vorwürfe nicht weiter, um veraltete Ansprüche zu vermeiden. Alle Meldungen von Verstößen müssen schriftlich erfolgen und an die Compliance-Abteilung von Sisel gerichtet werden. Ebenso erklären sich bevorzugte Kunden damit einverstanden, dass ungeachtet entgegenstehender Verjährungsfristen jeder Anspruch oder jede Klage eines bevorzugten Kunden gegen Sisel oder eines seiner verbundenen Unternehmen wegen einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum der behaupteten Handlung oder Unterlassung eingeleitet werden muss. Die Nichtgeltendmachung eines solchen Anspruchs innerhalb dieser zulässigen Frist von einem Jahr – unabhängig davon, ob bekannt oder unbekannt – führt zum Ausschluss sämtlicher Ansprüche gegen Sisel wegen einer solchen Handlung oder Unterlassung. Bevorzugte Kunden verzichten auf sämtliche Rechte oder Ansprüche auf Anwendung anderer Verjährungsfristen. (9.6)


8 BESTELLUNG UND VERSAND

8.1 BEVORZUGTE KUNDEN Bevorzugte Kunden können ihre Bestellungen telefonisch über den Kundendienst von Sisel oder online über die Sisel-Website bzw. die replizierte Website eines Sisel-Distributors aufgeben. Sisel versendet die bestellten Produkte direkt an den bevorzugten Kunden. Zusätzlich kann sich ein bevorzugter Kunde für die automatische monatliche Lieferung eines vorab ausgewählten Produktpakets von Sisel an seine Wohnadresse anmelden (Automatisches Kaufprogramm). (10.1)

8.2 ALLGEMEINE BESTELLRICHTLINIEN Bei Bestellungen per Post mit ungültiger oder fehlerhafter Zahlung kann Sisel versuchen, den bevorzugten Kunden telefonisch und/oder per Post oder E-Mail zu kontaktieren, um eine alternative Zahlung zu erhalten. Bleiben diese Versuche nach fünf (5) Werktagen erfolglos, wird die Bestellung unbearbeitet zurückgesandt. Nachnahmesendungen werden nicht akzeptiert. Sisel erhebt keine Mindestbestellmengen. (10.3)

8.3 VERSAND- UND RÜCKSTANDSRICHTLINIE Sisel versendet Produkte in der Regel innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eingang der Bestellung. Verfügbare Teile einer Bestellung werden umgehend versandt. Wird eine Sendung nach dem Versand zurückgewiesen, werden dem bevorzugten Kunden sämtliche Versandkosten einschließlich der Rücksendekosten in Rechnung gestellt. Eine zurückgewiesene Sendung unterliegt weiterhin der in Abschnitt 6 genannten Wiedereinlagerungsgebühr. Ist ein bestellter Artikel nicht auf Lager, wird er in den Rückstand aufgenommen. Für Sendungen innerhalb der USA werden rückständige Artikel versandt, sobald sie wieder verfügbar sind; alternativ können bevorzugte Kunden eine Rückerstattung, eine Gutschrift oder Ersatzware verlangen. Bei internationalen Sendungen werden rückständige Artikel storniert und dem Konto des bevorzugten Kunden gutgeschrieben. (10.4)

8.4 BESTELLBESTÄTIGUNG Ein bevorzugter Kunde und/oder der Empfänger einer Bestellung muss bestätigen, dass das erhaltene Produkt mit dem auf der Versandrechnung aufgeführten Produkt übereinstimmt und unbeschädigt ist. Wird Sisel nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Versand über Versandabweichungen oder Schäden informiert, erlischt das Recht des bevorzugten Kunden auf Korrektur. (10.5)


9 ZAHLUNGEN

9.1 UNZUREICHENDE DECKUNG Jeder bevorzugte Kunde, der am Automatischen Kaufprogramm (Auto-Versand) teilnimmt, ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass ausreichende Geldmittel oder Kreditlinien zur Deckung der monatlichen automatischen Bestellung verfügbar sind. Sisel kann, ist jedoch nicht verpflichtet, bevorzugte Kunden über aufgrund unzureichender Deckung oder fehlender Kreditverfügbarkeit stornierte automatische Bestellungen zu informieren. (11.2)

9.2 RÜCKBELASTUNGEN UND RÜCKGABEN VON SCHECKS Alle von der Bank eines bevorzugten Kunden wegen unzureichender Deckung zurückgegebenen Schecks werden erneut zur Zahlung eingereicht. Dem Konto des bevorzugten Kunden wird eine Rückscheckgebühr in Höhe von 25,00 USD belastet. Nach Erhalt eines zurückgegebenen Schecks muss die Rückscheckgebühr beglichen werden, bevor weitere Bestellungen aufgegeben werden können; alle zukünftigen Bestellungen müssen per Kreditkarte bezahlt werden. Unter keinen Umständen darf ein bevorzugter Kunde eine Kreditkartenrückbelastung vornehmen. Bevorzugte Kunden sind verpflichtet, betroffene Produkte gemäß den Rückgaberichtlinien des Unternehmens zurückzusenden, anstatt eine Kreditkartenrückbelastung einzuleiten. Leitet ein bevorzugter Kunde dennoch eine Rückbelastung ein, kann dies disziplinarische Maßnahmen gemäß Abschnitt 7 nach sich ziehen. (11.3)

9.3 EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER NUTZUNG VON KREDITKARTEN UND BANKKONTEN DURCH DRITTE Bevorzugte Kunden dürfen anderen bevorzugten Kunden weder die Nutzung ihrer Kreditkarte noch den Zugriff auf ihr Bankkonto zur Durchführung von Einkäufen beim Unternehmen gestatten. Bevorzugte Kunden dürfen keine Produktbestellungen mit der Kreditkarte einer anderen Person ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung aufgeben. In den begrenzten Fällen, in denen es erforderlich sein kann, Produkte für einen anderen bevorzugten Kunden zu erwerben, muss Sisel eine schriftliche Genehmigung des bevorzugten Kunden erhalten, für den die Bestellung aufgegeben wird. Wird eine solche schriftliche Genehmigung auf Anfrage des Unternehmens nicht vorgelegt, kann dies zur Stornierung des Verkaufs, zum Verfall von aus dem Verkauf resultierenden Provisionen sowie zu weiteren disziplinarischen Maßnahmen führen. (11.4)

9.5 UMSATZSTEUERN Aufgrund seiner Geschäftstätigkeit ist Sisel verpflichtet, auf alle von bevorzugten Kunden getätigten Käufe Umsatzsteuern zu erheben und diese an die zuständigen Behörden abzuführen. Dementsprechend erhebt und überweist Sisel Umsatzsteuern im Namen der bevorzugten Kunden auf Grundlage des Verkaufspreises der Produkte gemäß den jeweils geltenden Steuersätzen des Landes, Bundesstaates, der Region oder Provinz, in die die Lieferung erfolgt. Anwendbare Umsatzsteuern werden auch auf Bestellungen erhoben, die an einen anderen Lieferort versendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Steuerpflicht von Produkten und die Umsatzsteuersätze je nach Land, Bundesstaat, Region und Provinz variieren können. Darüber hinaus werden in immer mehr Rechtsgebieten zusätzliche lokale Steuern (Landkreis- und Stadtsteuern) eingeführt. (11.5)


10 INAKTIVITÄT UND KÜNDIGUNG

10.1 WIRKUNG DER KÜNDIGUNG Solange ein bevorzugter Kunde aktiv bleibt und die Bedingungen der Vereinbarung einschließlich dieser Richtlinien und Verfahren einhält, bleibt das Konto des bevorzugten Kunden aktiv. Nach Kündigung oder Beendigung des Kontos des bevorzugten Kunden hat dieser nicht mehr die Möglichkeit, Produkte zu bevorzugten Kundensonderpreisen zu erwerben. (12.1)

10.2 KÜNDIGUNG AUFGRUND VON INAKTIVITÄT Wenn ein bevorzugter Kunde innerhalb eines aufeinanderfolgenden Zeitraums von sechs Monaten keine Produktbestellung tätigt, gilt das Konto als inaktiv. Wenn ein bevorzugter Kunde innerhalb eines aufeinanderfolgenden Zeitraums von zwölf Monaten keine Bestellung aufgibt, kann das Konto aufgrund von Inaktivität gekündigt werden. Sisel wird dem bevorzugten Kunden keine schriftliche Mitteilung über die Kontokündigung zusenden. Ein bevorzugter Kunde, dessen Konto inaktiv wird, muss für sechs (6) volle Kalendermonate inaktiv bleiben, bevor er oder sie ein neues Konto beantragen kann. Bloße Inaktivität wird für Zwecke der erneuten Anmeldung gemäß Abschnitt 4.4.3 nicht automatisch als Kündigung betrachtet. (12.2)

10.3 UNFREIWILLIGE KÜNDIGUNG Ein Verstoß eines bevorzugten Kunden gegen eine der Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich aller Änderungen, kann zu jeder der unter Abschnitt 7.1 aufgeführten Disziplinarmaßnahmen führen, einschließlich der unfreiwilligen Beendigung oder Kündigung seines bevorzugten Kundenkontos. Bevorzugte Kunden können auch unfreiwillig gekündigt werden, wenn sie einen Antrag auf Insolvenz stellen, unehrliche Handlungen begehen, wegen eines schweren Verbrechens oder anderer strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung verurteilt werden oder eine durch die Vereinbarung geschaffene Verpflichtung nicht erfüllen oder verweigern. (12.3)

10.4 FREIWILLIGE KÜNDIGUNG Ein bevorzugter Kunde hat das Recht, seine Beziehung zu Sisel jederzeit und aus beliebigem Grund zu kündigen. Die Kündigung kann telefonisch beim Kundendienst, per E-Mail oder schriftlich an die Hauptgeschäftsstelle des Unternehmens erfolgen. Die Mitteilung muss den Namen, die Unterschrift (falls zutreffend), die Adresse und die bevorzugte Kunden-ID-Nummer des Kunden enthalten. Bitte rechnen Sie ab Erhalt der Mitteilung mit zehn (10) Werktagen, bis das bevorzugte Kundenkonto gekündigt ist. Ein bevorzugter Kunde, der freiwillig kündigt, muss für sechs (6) volle Kalendermonate inaktiv bleiben, bevor er oder sie sich erneut für ein bevorzugtes Kundenkonto anmelden kann. (12.4)


11 DEFINITIONEN

Vereinbarung – Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und jedem bevorzugten Kunden umfasst den Antrag des bevorzugten Kunden sowie dessen Geschäftsbedingungen, die Sisel-Richtlinien und Verfahren, jeweils in ihrer aktuellen Form und wie von Sisel nach eigenem Ermessen geändert. Diese Dokumente werden zusammenfassend als „Vereinbarung“ bezeichnet.

Unternehmen – Der Begriff „Unternehmen“ wie in der Vereinbarung verwendet, bezeichnet Sisel International, LLC, Sisel International AG und deren Tochtergesellschaften.

Mitteilung – Sofern in der Vereinbarung nicht anders vorgesehen, müssen alle Mitteilungen oder sonstigen Kommunikationsformen schriftlich erfolgen und persönlich zugestellt oder per Post der ersten Klasse, Einschreiben oder Expressversand verschickt werden. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie persönlich übergeben werden oder – bei Postversand – fünf Tage nach Versanddatum. Da es die Pflicht des bevorzugten Kunden ist, seine Kontaktdaten aktuell zu halten, gilt eine Mitteilung als zugestellt, wenn sie an die hinterlegte Adresse oder Kontaktinformationen des Kunden gesendet wird.

Offizielles Sisel-Material – Literatur, Audio- oder Videobänder sowie andere von Sisel entwickelte, gedruckte, veröffentlichte und verteilte Materialien.

Bevorzugter Kunde – Ein Kunde, der eine Sisel-Bevorzugter-Kunde-Vereinbarung unterzeichnet hat (siehe Abschnitt 8.1 oben), der die Produkte für den persönlichen Gebrauch nutzt, aber keine Downline-Distributor-Organisation aufbaut und nicht berechtigt ist, Provisionen zu erhalten.

Wiederverkaufbar – Produkte und Verkaufshilfen gelten als „wiederverkaufbar“, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1) sie sind ungeöffnet und unbenutzt; 2) Verpackung und Etikettierung wurden nicht verändert oder beschädigt; 3) Produkt und Verpackung befinden sich in einem Zustand, der einen Verkauf zum vollen Preis als handelsüblich rechtfertigt; 4) das Mindesthaltbarkeitsdatum des Produkts liegt mindestens sechs Monate in der Zukunft; 5) das Produkt trägt aktuelle Sisel-Etikettierung. Waren, die zum Zeitpunkt des Verkaufs ausdrücklich als nicht zurückgabefähig, eingestellt oder saisonal gekennzeichnet sind, gelten nicht als wiederverkaufbar.

Sponsor – Ein Distributor, der einen bevorzugten Kunden oder einen anderen Distributor im Unternehmen anmeldet und auf dem Antrag und der Vereinbarung des bevorzugten Kunden als Sponsor aufgeführt ist.

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